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BOK-Bereich

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns diese .

BOK steht für „Berufsfeldorientierte Kompetenzen“.

Für Bachelor-Studierende ist der BOK-Bereich ein obligatorischer Bestandteil ihres Studienganges. Die Veranstaltungen werden entlang folgender Kompetenzfelder angeboten:

  • Management
  • Kommunikation
  • Medien
  • IT
  • Fremdsprachen (in Verantwortung des Sprachlehrinstituts (SLI))


Darüber hinaus können Studierende der Rechtswissenschaft, die an der Universität Freiburg eingeschrieben sind, das Erfordernis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (SQ) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO durch Teilnahme an vom Landesjustizprüfungsamt ausgewählten BOK-Veranstaltungen erfüllen.

In der Regel können Bachelor-Studierende frei wählen, in welchen Kompetenzbereichen sie Module belegen wollen. So erhält jede*r Studierende die Möglichkeit, ein individuelles Kompetenzprofil zu erwerben. Module können einzelne oder mehrere Veranstaltungen umfassen. In der Regel bestehen die BOK-Module aus einer einsemestrigen Veranstaltung, die semesterwöchentlich oder in Blockform organisiert sein kann. Wenn sich Module über mehrere Semester erstrecken, werden die ECTS-Punkte erst dann vergeben, wenn alle Veranstaltungen des Moduls erfolgreich absolviert wurden.

Der BOK-Bereich bietet Raum für die Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Wünschen, mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes und mit anderen Disziplinen.
Wir empfehlen deshalb allen Studierenden, sich bei der Auswahl und Zusammenstellung der BOK-Module u. a. folgende Fragen zu stellen:

  • In welchen Kompetenzbereichen habe ich noch "Nachholbedarf"?
  • Wo möchte ich meine Stärken (Fähigkeiten) ausbauen und vertiefen?
  • Wie sehen meine beruflichen Wünsche und Ziele aus?
  • Welche Zusatzqualifikationen und Kompetenzen helfen mir bei der Realisierung meiner Ziele?
  • Welche Berufsfelder möchte ich kennen lernen?


Wir beraten Studierende im Rahmen der allgemeinen Sprechstunde gerne bei der sinnvollen Auswahl und Zusammenstellung der BOK-Module. Außerdem bieten wir für jeden Bereich Beratungsstunden an. Hier finden Sie einen Überblick aller Sprechstunden, die das ZfS anbietet.

Die Anzahl der Module ist abhängig von der Anzahl der ECTS-Punkte, die laut der entsprechenden Prüfungsordnung in diesem Bereich nachgewiesen werden müssen.
In der Regel umfasst ein BOK-Modul am ZfS vier ECTS-Punkte.

Allgemeine Infos zum BOK-Bereich finden Sie >> hier.

Die verbuchten ECTS-Punkte sind im Campus Management HISinOne unter dem Punkt "Leistungsübersicht" eingetragen.

Bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz oder der Pflege Familienangehöriger ist eine TN an einer BOK-Veranstaltung möglich.

In allen anderen Fällen (siehe hierzu das Beurlaubungsformular https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/beurlaubung/docs/uni-freiburg-antrag-auf-beurlaubung.pdf) gilt:

Gemäß § 61 Abs. 2 Landeshochschulgesetz nehmen beurlaubte Studierende an der Selbstverwaltung nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen und Universitätseinrichtungen zu besuchen (mit Ausnahme der Informationszentren gemäß § 28 Landeshochschulgesetz). Sie sind jedoch berechtigt, Prüfungen abzulegen, die nicht Teil einer Lehrveranstaltung sind. Achtung: Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Abschlussprüfungen (einschl. Abschlussarbeit) abzulegen.

 

BOK-Module und -Veranstaltungen

Sprachkurse im BOK-Bereich

Ja.

Wählbar sind neben den angebotenen Sprachen im BOK-Fremdsprachenbereich  alle Fremdsprachen, die im Bereich der Philologischen und der Philosophischen Fakultät als "Kurse für Hörer*innen aller Fakultäten (AF)" angeboten werden (für einen Überblick über das aktuelle Angebot vgl. Lehrveranstaltungen Fremdsprachenkompetenz). In der Regel sind es mindestens zwei aufeinander aufbauende Veranstaltungen. Sie finden diese Sprachkursangebote im Gesamtvorlesungsverzeichnis der Universität unter der Rubrik „Kurse für Hörer*innen aller Fakultäten“ oder bei den jeweiligen Instituten/Seminaren (AF-Kennzeichnung).

„G-Kurse“ (gebührenpflichtige Kurse) des SLI können bei Gleichwertigkeit mit bestehenden BOK-Modulen als Studienleistung im externen BOK-Bereich anerkannt werden.

Bitte informieren Sie sich bei dem jeweiligen Institut/Seminar bzw. auf den Internetseiten des SLI (www.sli.uni-freiburg.de) über die Anmeldemodalitäten.

Nein, da das Grundkenntnismodul aus zwei Veranstaltungen (Anfänger*innen-I und Anfänger*innen-II) besteht. Die ECTS-Punkte werden erst dann angerechnet, wenn Sie beide Veranstaltungen erfolgreich bestanden haben.

Für Studierende, die geringe Vorkenntnisse in einer Fremdsprache erworben haben, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung „Anfänger*innen II“ möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie in der ersten Sitzung einen Niveaunachweis vorlegen müssen. Wer seine Sprachkenntnisse einschätzen und sich das entsprechende Niveau bescheinigen lassen möchte, findet Informationen und Termine zu Einstufungstests >> hier.

Abhängig von Ihrem Kenntnisstand können Sie das Modul II, Fortgeschrittenenmodule oder ein Modul im Bereich der Fachsprachen besuchen. Beachten Sie bitte auch entsprechende Angaben in der Modulbeschreibung.

Bitte beachten Sie, dass Sie entsprechende Nachweise über Ihr Sprachniveau in der ersten Sitzung vorlegen müssen. Wer seine Sprachkenntnisse einschätzen und sich das entsprechende Niveau bescheinigen lassen möchte, findet Informationen und Termine zu Einstufungstests >> hier.

In der Regel werden Nachholklausuren nur dann angeboten, wenn Teilnehmende am Klausurtermin aufgrund von zwingenden, das Studium betreffenden Gründen nicht erscheinen können. Die Klausur ist ein Teil der zu erbringenden Leistung. Die Veranstaltung gilt als erfolgreich bestanden, wenn die Gesamtbewertung für alle Teilleistungen einschließlich der Klausur mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,0) bewertet wird.

Die Sprachveranstaltungen im BOK-Bereich für Anfänger*innen werden jedes Semester angeboten. Ausnahmen bildet Türkisch, die in der Regel nur zum Wintersemester mit einem Anfänger*innen I-Kurs startet und im Sommersemester mit dem Anfänger*innen II-Kurs fortgesetzt wird.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus organisatorischen und formalen Gründen können Restplätze in BOK-Sprachkursen neben Bachelor-Studierenden nur an Studierende vergeben werden, die laut ihrer Prüfungsordnung eine zweite moderne Fremdsprache nachweisen müssen; dies betrifft v.a. Masterstudierende sowie Lehramtsstudierende im auslaufenden Staatsexamens-Studiengang (GymPO).

Im Rahmen der Restplatzvergabe (aktuelle Termine finden Sie unter Termine und Fristen) können diese Studierende, sofern Restplätze vorhanden sind, direkt zugelassen werden. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen digital zusammen mit ihrer Matrikelnummer unter einreichen:

  • Kopie Abiturzeugnis
  • Kopie der Prüfungsordnung bzw. Link auf die entsprechenden Seite

 

Informationen zum Sprachkursangebot der Universität für Hörer*innen aller Fakultäten finden Sie auf den Seiten des Sprachlehrinstituts (SLI) der Universität.

Studienanfänger*innen

Wir empfehlen Studierenden im ersten Semester, maximal eine BOK-Veranstaltung zu belegen, da das erste Semester dazu dienen soll, sich in dem jeweiligen Haupt- und Nebenfach zu orientieren.

Generell gilt für die Wahl der BOK-Veranstaltungen:

Der BOK-Bereich bietet Raum für die Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Wünschen, mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes und mit anderen Disziplinen.
Wir empfehlen deshalb allen Studierenden, sich bei der Auswahl und Zusammenstellung der BOK-Module u. a. folgende Fragen zu stellen:

  • In welchen Kompetenzbereichen habe ich noch "Nachholbedarf"?
  • Wo möchte ich meine Stärken (Fähigkeiten) ausbauen und vertiefen?
  • Wie sehen meine beruflichen Wünsche und Ziele aus?
  • Welche Zusatzqualifikationen und Kompetenzen helfen mir bei der Realisierung meiner Ziele?
  • Welche Berufsfelder möchte ich kennen lernen?


Wir beraten Studierende gerne im Rahmen der allgemeinen Sprechstunde und der Sprechstunden in den Fachbereichen und unterstützen sie bei der sinnvollen Auswahl und Zusammenstellung der BOK-Module.

Das ZfS ist auch regelmäßig mit einem Info-Stand am Erstsemestertag der Universität vertreten. 

Magister, Staatsexamen und Diplom-Studierende

Für Bachelor- und Jurastudierende ist der BOK-bzw. SQ-Bereich integrativer und obligatorischer Bestandteil des Studiums. Deshalb stellen wir bei der elektronischen Belegung sicher, dass Bachelor- und Jurastudierende bevorzugt zugelassen werden.

Studierende anderer Studiengänge (z. B. Master, Diplom oder Lehramt) der Universität Freiburg können aber im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern. Somit haben alle Studierenden durch das Angebot des ZfS die Möglichkeit, neben ihrem Fachstudium zusätzliche, praxisorientierte Qualifikationen zu erwerben. Besondere Regelungen gelten dabei für Sprachveranstaltungen des ZfS (siehe FAQ: Kann ich als Nicht-Bachelor-Student*in auch an den Sprachveranstaltungen des ZfS teilnehmen?). Die Veranstaltungen gehören aber – mit Ausnahme einiger Sprachangebote – nicht zu den von den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Leistungsnachweisen, d. h. sie werden nicht als Scheine für das Fachstudium anerkannt.

Da wir jedes Semester ein großes Veranstaltungsprogramm anbieten, gibt es bei vielen Veranstaltungen Restplätze, die in der Restplatzvergabe vergeben werden.

Besondere Regelungen gelten für Sprachveranstaltungen des ZfS.
(siehe FAQ: Kann ich als Nicht-Bachelor-Student*in auch an den Sprachveranstaltungen des ZfS teilnehmen?)

Nein, der Beginn der Restplatzvergabe setzt erst zwei Wochen nach Belegstart ein (siehe Belegung und Abmeldung). Dann werden Restplätze an alle Studierenden gleichberechtigt nach einem zeitpunktabhängigen Verfahren vergeben.

Studierende anderer Hochschulen/EUCOR-Studierende/Gasthörer*innen

Nein, die ZfS-Veranstaltungen stehen nur ordentlich immatrikulierten Studierenden der Universität Freiburg zur Verfügung. Darüber hinaus können nur EUCOR-Studierende im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern. Mehr Informationen hierzu finden Sie >> hier.

Nein, an allen Lehrveranstaltungen des ZfS und an den BOK-Sprachveranstaltungen, die durch das SLI geplant und über das ZfS umgesetzt werden, dürfen ausschließlich ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg und EUCOR-Studierende (mehr Informationen hierzu finden Sie >> hier) teilnehmen. Gasthörer*innen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Ja, als EUCOR-Studierende*r können Sie ab der Restplatzvergabe an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Bitte senden Sie Ihren Belegwunsch/Ihre Belegwünsche für die Veranstaltung/en per E-Mail an . Geben Sie bitte auch Ihre Matrikelnummer an.

Weitere Informationen finden Sie >> hier.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kommen Sie bitte in die allgemeine Sprechstunde und Beratung. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie >> hier.

JA, als internationale*r Studierende*r können Sie ab der Restplatzvergabe Plätze in unseren Veranstaltungen erhalten.

Bitte geben Sie Ihren Belegwunsch/Ihre Belegwünsche für die Veranstaltung/en direkt im Campus Management HISinOne ab. Achtung: Die Restplatzvergabe basiert auf einem zeitpunktabhängigen Belegverfahren.

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich vorher beim Service Center Studium registrieren müssen.

Mitarbeiter/innen der Universität Freiburg

Nein, die ZfS-Veranstaltungen stehen nur ordentlich immatrikulierten Studierenden zur Verfügung. Wenn Sie sich als Mitarbeiter*in der Universität Freiburg weiterbilden möchten, können Sie das uniinterne Fortbildungsprogramm nutzen.

Informationen hierzu finden Sie unter www.weiterbildung.uni-freiburg.de.