Sie sind hier: Startseite FAQ Belegung und Abmeldung

Belegung und Abmeldung

Achtung: Seit dem Sommersemester 2019 gibt es Neuerungen im Belegverfahren für BOK-Veranstaltungen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf unserer Überblicksseite.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns diese . Um Ihr Anliegen schneller und besser bearbeiten zu können, achten Sie bitte darauf, Ihre Matrikelnummer mit einer möglichst genauen Beschreibung des Problems (Screenshots!) anzugeben.

Belegphasen

Die Belegung für BOK-Veranstaltungen verläuft in zwei Phasen:

  • I. Bevorzugte Belegung für "Pflichtlernende": Bachelor-Studierende, die ECTS-Punkte im BOK-Bereich und Jura-Studierende, die einen SQ-Nachweis benötigen, haben die Möglichkeit, ihre Belegwünsche im Rahmen von zwei Prioritätenphasen bevorzugt abzugeben. In einer anschließenden Windhundphase können ggf. noch freie Plätze mit Sofortzulassung belegt werden.
  • II. Restplatzvergabe für "freiwillig Lernende": Restplätze, die nach der bevorzugten Belegung noch offenbleiben, können von allen Studierenden mit Sofortzulassung belegt werden.

Welche Veranstaltungen sicher stattfinden, entscheidet sich am Stichtag, der sich in der Mitte der Windhundphase befindet. Zu diesem Termin wird bei allen Veranstaltungen festgestellt, ob die jeweils erforderliche Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wurde.

Eine ausführliche Beschreibung des Belegverfahrens sowie Termine und Fristen finden Sie auf unserer Überblicksseite.

Die Termine des Belegverfahrens können Sie hier einsehen.

Belegung allgemein

Alle Veranstaltungen können ausschließlich online über das Campus Management HISinOne belegt werden. Eine Beschreibung finden Sie >> hier. Bitte lesen Sie diese einige Tage vor Start des jeweiligen Belegzeitraums durch.

Die aktuellen Termine und Fristen sowie eine Beschreibung der jeweiligen Belegverfahren finden Sie >> hier.

Die Abgabe von Belegwünschen für Restplätze ist über HISinOne bis jeweils zwei Tage vor Start der Veranstaltung möglich. Danach können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer Matrikel- und der genauen Veranstaltungsnummer über für eine Veranstaltung anmelden.

Bitte kontrollieren Sie direkt nach der Abgabe Ihres Belegwunsches, ob das System ihn gespeichert hat. Rufen Sie unter "Mein Studium" den Reiter "Meine Belegungen und Prüfungsanmeldungen" auf. Dort sind alle Belegungen samt Bearbeitungsstatus gespeichert. Achtung: Der Status Belegwunsch/BW spiegelt lediglich Ihre/n aktuell geäußerte/n Belegwunsch/-wünsche wieder, erst wenn bzw. falls Ihr Status nach der Vergabe zu Teilnahme akzeptiert/TA lautet bedeutet dies, dass Sie verbindlich zugelassen sind.

Sie können auch sehen, welche Prioritäten Sie bei der jeweiligen Veranstaltung abgegeben haben. Beispielsweise stellt die erste Zahl bei der Anzeige "Priorität 1, 1" die Modulpriorität dar und die zweite die Gruppenpriorität.

Innerhalb der Prioritätenphasen können Sie Ihre Belegwünsche auch wieder stornieren und neu vergeben.

Das ZfS-Veranstaltungsprogramm wird vor Beginn der Belegung an folgenden Orten veröffentlicht:

  • in HISinOne (mit der Freischaltung des neuen Semesters, i.d.R. zwei Monate vor Semesterbeginn)
  • auf unserer Homepage, u.a. auch als digitales Programmheft im PDF-Format (i.d.R. eine Woche vor Beginn der Belegung für die Vorlesungszeit).


Die Veranstaltungen des ZfS sind in Veranstaltungen der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit aufgeteilt:

  • Das Sommersemester-Programm enthält alle Veranstaltungen der Vorlesungszeit sowie die Veranstaltungen der nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit im Sommer (August bis September).
  • Das Wintersemester-Programm enthält alle Veranstaltungen der Vorlesungszeit sowie die Veranstaltungen der nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr (Februar bis März).

Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus organisatorischen und formalen Gründen können Restplätze in BOK-Sprachkursen neben Bachelor-Studierenden nur noch an Studierende (dies betrifft v.a. Magister und Lehramt) vergeben werden, die laut ihrer Prüfungsordnung eine zweite moderne Fremdsprache nachweisen müssen. Im Rahmen der Restplatzvergabe (aktuelle Termine finden Sie unter Termine und Fristen) müssen die Studierenden zu den Öffnungszeiten des ZfS folgende Unterlagen zur Prüfung vorlegen:

  • Kopie Abiturzeugnis
  • Kopie der Prüfungsordnung sowie
  • Unicard.


Sofern Restplätze vorhanden sind, werden diese Studierenden direkt zugelassen.

Eine Ausnahme bildet das Gebärdensprachkursangebot. Dieses steht ab der Restplatzvergabe allen Studierenden der Universität offen.

Informationen zum Sprachkursangebot der Universität für Hörer/-innen aller Fakultäten finden Sie auf den Seiten des Sprachlehrinstituts (SLI) der Universität.

Den Beginn der Restplatzvergabe und eine Beschreibung des Belegverfahrens entnehmen Sie bitte der Rubrik Belegung und Abmeldung.

Die Abgabe von Belegwünschen für Restplätze ist über HISinOne bis jeweils zwei Tage vor Start der Veranstaltung möglich. Danach können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer Matrikel- und der genauen Veranstaltungsnummer über für eine Veranstaltung anmelden.

Abmeldung/Stornierung

Sollten Sie einen Platz erhalten haben, den Sie nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, sich von der Veranstaltung abzumelden.

Sollten Sie einen Platz nicht in Anspruch nehmen, für den Sie eine Zulassung erhalten haben, greifen unsere Teilnahmebedingungen (vgl. Sperrung).

Um Ihren Platz zu stornieren, rufen Sie die HISinOne-Seite der betreffenden Veranstaltung auf und wählen Sie die Option ab-/ummelden. Daraufhin müssen Sie die Abmeldung im neu geladenen Fenster bestätigen. Sie können Ihre Stornierung anschließend im Menü Mein StudiumMeine Belegungen und Prüfungsanmeldungen kontrollieren. Abmeldungen werden sofort wirksam.

Prinzipiell gilt:

  • Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie sich selbst über HISinOne abmelden. Bitte beachten Sie unsere Abmeldebedingungen (s.u.). An den Vergabetagen und am Stichtag (s.o. Termine und Fristen) sind keine Abmeldungen möglich.
  • Danach bzw. im Veranstaltungsverlauf sind Abmeldungen nur in Ausnahmefällen aufgrund von zwingenden, das Studium betreffenden Gründen per E-Mail möglich.

Unerfüllte Belegwünsche

Nein, alle offenen Belegwünsche aus den Prioritätenphasen verfallen und werden bei der Windhundphase deshalb nicht berücksichtigt.

Was Sie tun können, wenn Sie keine Zulassung für ein oder zwei Module nach den Prioritätenphasen sowie der Windhundphase vor dem Stichtag erhalten haben, erfahren Sie unter der FAQ: "Was passiert, wenn ich nach dem Stichtag keinen Platz erhalten habe" (s.o.)?

Nach der Vergabe steht es allen für eine Veranstaltung zugelassenen Studierenden offen, sich im Rahmen der zweiten Prioritätenphase wieder von der Veranstaltung abzumelden.

Wenn Sie also in der Vergabe nicht berücksichtigt wurden, zu Beginn der zweiten Prioritätenphase aber noch Plätze in der betreffenden Veranstaltung frei sind, liegt dies an solchen Stornierungen.

Kein Platz nach dem Stichtag

In der Mitte der Windhundphase befindet sich der Stichtag. Er dient dazu, die Planungssicherheit für Sie und für die Lehrbeauftragten zu erhöhen. Am Stichtag wird bei allen Veranstaltungen jeweils festgestellt, ob die jeweilige Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wurde. Ist dies der Fall, findet die Veranstaltung sicher statt, auch wenn bis zum Veranstaltungsstart die Mindestteilnehmer*innenzahl ggfs. wieder unterschritten wird. Sollte bei einer Veranstaltung die Mindestteilnehmer*innenzahl am Stichtag nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt, betroffene Studierenden werden direkt am Stichtag per E-Mail informiert. Am Stichtag sind keine Belegungen möglich. Direkt danach können Sie wieder im Rahmen der Windhundphase Belegwünsche abgegeben werden. Die Zulassung erfolgt bei vorhandenen freien Plätzen sofort.

Wenn Sie nach dem Stichtag Schwierigkeiten haben, eine erforderliche Zulassung zu erhalten, können Sie unsere Härtefallsprechstunde nutzen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Rubrik Termine und Fristen. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Studierendenausweis bzw. Ihre UniCard mit. Wir werden versuchen, Ihnen einen Platz in einer Veranstaltung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie: es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer bereits ausgebuchten Veranstaltung. Die aktuellen Härtefall-Sprechstunden-Termine entnehmen Sie bitte der Rubrik Belegung und Abmeldung.

Fehlermeldung "Keine Belegung möglich"

Sie haben versucht, einen Belegwunsch außerhalb des Zeitraums der Belegung abzugeben. Die jeweils aktuellen Termine finden Sie unter der Rubrik Belegung und Abmeldung. Bitte kontrollieren Sie auch, ob Sie das richtige Semester ausgewählt haben.

Fehlermeldung "Keine Zusatzleistung erlaubt"

  • Für Bachelor- und Jura-Studierende: Bitte prüfen Sie zunächst, ob dieses Modul im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung für den BOK-Bereich am ZfS anerkannt wird (entsprechende Informationen finden Sie in der Bemerkungsrubrik der Veranstaltungsbeschreibung). Danach kontrollieren Sie, ob unter Meine Funktionen und dann unter Belegung mit Veranstaltungsprioritäten der Studiengang als aktuelle Auswahl angezeigt wird, in dem Sie BOK-Leistungen erwerben müssen. Wenn nicht, wählen Sie bitte durch Anklicken den richtigen Studiengang aus und versuchen Sie erneut, eine Priorität abzugeben. Wenn Sie weiterhin keinen Belegwunsch abgeben können, kontaktieren Sie bitte zeitnah das ZfS ().

  • Für Master- und Diplom-Studierende und weitere Studiengänge: Sie haben versucht, einen Belegwunsch außerhalb des Zeitraums der Restplatzvergabe abzugeben. Sie können ab dem Beginn der jeweiligen Restplatzvergabe auf die Veranstaltung zugreifen, sofern noch Plätze vorhanden sind. Die jeweils aktuellen Termine finden Sie unter der Rubrik Belegung und Abmeldung.

Relevanz des Zeitpunktes der Abgabe eines Belegwunsches

Während der Prioritätenphasen spielt der Zeitpunkt der Abgabe Ihres Belegwunsches mit Priorität bei der Platzvergabe keine Rolle. Bitte nutzen Sie also die gesamte Dauer der jeweiligen Prioritätenphase. Innerhalb der zweiten Prioritätenphase können Sie Ihre Belegwünsche mit Prioritäten auch wieder stornieren und neu vergeben.

Im Rahmen der Windhundphase sowie der Restplatzvergabe für alle Studierenden entscheidet ausschließlich der Zeitpunkt der Abgabe des Belegwunsches über eine Zulassung.

Unter der Rubrik Belegung und Abmeldung finden Sie die Daten für das Belegverfahren des aktuellen Semesters.

Zulassung zu einer Veranstaltung

a) Belegung während der Prioritätenphasen:

Wenn Sie im System Ihren Belegwunsch abgegeben haben, lautet Ihr Status zunächst Belegwunsch gespeichert/BW.

Jeweils im Anschluss an die beiden Prioritätenphasen erfolgt die Vergabe der Plätze im Rahmen von zwei Vergabetagen. Der Zeitpunkt der Abgabe Ihres Belegwunsches hat dabei keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Liegen für eine Veranstaltung mehr erste Prioritäten vor, als Plätze vorhanden sind, werden die Plätze nach dem Zufallsprinzip verlost. Sind alle ersten Prioritäten "abgearbeitet", werden die freien Plätze unter den zweiten Prioritäten verteilt usw., bis alle Plätze vergeben sind. Alle unerfüllten Belegwünsche verfallen.

Am Tag nach der Vergabe können Sie unter dem Menü Mein Studium Meine Belegungen und Prüfungsanmeldungen anhand der Anzeige in der Spalte Status einsehen, ob Sie einen Platz erhalten haben.

Wenn Sie einen Platz erhalten haben und verbindlich zugelassen sind, lautet Ihr Status Teilnahme akzeptiert/TA.

b) Belegung während der Windhundphase sowie der Restplatzvergabe:

  • Fall 1: Es gibt noch freie bzw. Restplätze in der Veranstaltung:

Nach erfolgter Anmeldung werden Sie direkt zugelassen.

Rufen Sie unter Mein Studium den Reiter Meine Belegungen und Prüfungsanmeldungen auf. Sie erhalten sofort den Status Teilnahme akzeptiert/TA und werden in diesem Fall per Portalmeldung und E-Mail zur Statusänderung benachrichtigt.

  • Fall 2: Die Veranstaltung ist voll belegt (Warteliste):

1) Windhundpase

Wenn bei einer Veranstaltung alle Plätze vergeben sind, müssen Sie es im Rahmen der Restplatzvergabe wieder versuchen. Dort werden Wartelistenplätze vergeben, über die Sie dann nachrücken können.

2) Restplatzvergabe

Wenn bei einer Veranstaltung alle Plätze vergeben sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Platz auf der Warteliste zu erhalten. Wenn Sie einen Belegwunsch abgeben, können Sie sich für die Warteliste eigenständig anmelden, Ihr Status ändert sich zu Warteliste/WL und Sie sehen Ihren Wartelistenplatz auf der Liste (+ Nr. X).

Geben Studierende, die zugelassen sind, Plätze in der Veranstaltung zurück, haben Sie ggf. die Möglichkeit, entsprechend der Reihenfolge der Wartelistenplätze nachzurücken und einen Platz zu erhalten. Wenn Sie als Teilnehmer*in nachrücken, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail und es erscheint eine Portal-Meldung auf der Startseite.

Sie können sich von der Warteliste auch wieder abmelden.

Bei Online-Veranstaltungen kann die Nachrückmöglichkeit über die Warteliste leider nicht realisiert werden.

Auswirkung einer Sperrung

Wenn Sie in einem Bereich gesperrt sind, können Sie die gewünschten Veranstaltung/en nicht belegen. Das System überprüft bei der Belegung, ob eine Sperrung vorliegt.

Bitte wählen Sie in diesem Fall Veranstaltungen in Bereichen, in denen Sie nicht gesperrt sind.

Wenn Sie für eine Veranstaltung, für deren Bereich Sie gesperrt sind, einen Belegwunsch abgeben wollen, ist das nicht möglich. Sie erhalten vom System eine entsprechende Rückmeldung.

Abgabe eines Belegwunsches für das Modul Praktikum plus

Bitte wählen Sie das entsprechende Semester aus und geben einen Belegwunsch für das Modul „Praktikum plus: Start in ILIAS“ in HISinOne ab. Bitte legen Sie dem ZfS zeitgleich das ausgefüllte Formblatt "Belegung für das Praktikumsmodul" vor (nach Möglichkeit per E-Mail an , oder werfen Sie es in den Briefkasten des ZfS im Eingangsbereich der Universitätsstraße 9 ein).

Die Belegung für das Modul Praktikum plus erfolgt unabhängig von den Prioritätenphasen für die übrigen BOK-Veranstaltungen und ist damit jederzeit möglich.

Bevorzugung für einen A II Sprachkurs

Ja, Bachelor-Studierende, die am ZfS erfolgreich einen A I Kurs belegt haben, werden im Rahmen der Prioritätenphasen im Folgesemester bevorzugt zugelassen, sofern sie für einen A II Kurs einen Belegwunsch mit Priorität abgegeben haben. Alle anderen Pflichtlerner*innen, die vorher woanders einen AI-Kurs erfolgreich besucht haben, können sich dann im Rahmen der Restplatzvergabe (s. Termine und Fristen) für die AII-Sprachveranstaltungen belegen. Details zur Belegung finden Sie hier.

Leistungsnachweis nicht anerkannt

  • Bachelor: B.A. und B.Sc.-Studierende können in der Regel frei wählen, in welchen Kompetenzbereichen sie Module belegen wollen. Allerdings gibt es bei einigen Fächern Ausnahmen. Informieren Sie sich daher unbedingt hierzu in Ihrer Prüfungsordnung und beachten Sie die Bemerkungen zu den Veranstaltungen im Programmheft. Gültigkeit hat immer die jeweilige Prüfungsordnung.

  • Staatsexamen (Jura): Das Landesjustizprüfungsamt hat genau festgelegt, welche Veranstaltungen als interdisziplinäre Schlüsselqualifikation gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO anerkannt werden. Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Hinweise bei der entsprechenden Veranstaltung unter der Rubrik Bemerkung. Weitere Informationen finden Jura-Studierende >> hier.

Mögliche Anzahl der Belegwünsche in der vorlesungsfreien Zeit/Vorlesungszeit

Da wir sicher stellen müssen, dass vor allem die Studierenden, die noch ECTS-Punkte im BOK-Bereich bzw. einen Schlüsselqualifikationsnachweis benötigen, bevorzugt einen Platz erhalten, haben wir die Anzahl der Zulassungen pro Belegphase begrenzt.

Wenn Sie nach der ersten Prioritätenphase bzw. nach dem ersten Vergabetag schon zwei (Jura: eine) Zulassungen erhalten haben, können Sie in der zweiten Prioritätenphase keine Belegwünsche mehr abgeben (außer Sie stornieren eine Zulassung).

Wenn Sie darüber hinaus Veranstaltungen belegen wollen, können Sie als Pflichtlerner ab der Windhundphase und als freiwillig Lernender ab der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern und erhalten je nach Kapazität weitere Plätze.

Schon ausreichend ECTS-Punkte/SQ-Nachweise

  • Bachelorstudierende, die im BOK-Bereich am ZfS laut der Prüfungsordnung ihres Faches bereits ausreichend ECTS-Punkte erworben haben, können erst im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern.
  • Jura-Studierende, die am ZfS schon einen SQ-Nachweis erworben haben, können erst im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern.