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Teilnahmeinformationen und -bedingungen

Neben der regelmäßigen Teilnahme, die für die meisten Lehrveranstaltungen des ZfS erforderlich ist (s.u. "Anwesenheitspflicht"), führen das erfolgreiche und fristgemäße Erbringen aller erforderlichen Leistungen zur Vergabe der für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehenen ECTS-Punkte. Es werden keine Unterschiede in Bezug auf die Studiengänge gemacht.

Bitte beachten Sie die gesonderten Teilnahmevoraussetzungen im Fremdsprachenbereich.

Die Teilnahme an Veranstaltungen des ZfS erfordert eine Belegung über das elektronische Vorlesungsverzeichnis (Campus Management HISinOne).

Sollten Sie einen Platz erhalten haben, den Sie nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, sich von der Veranstaltung abzumelden.

Sollten Sie einen Platz nicht in Anspruch nehmen, für den Sie eine Zulassung erhalten haben, greifen unsere Teilnahmebedingungen (vgl. Sperrung).

Um Ihren Platz zu stornieren, rufen Sie die HISinOne-Seite der betreffenden Veranstaltung auf und wählen Sie die Option ab-/ummelden. Daraufhin müssen Sie die Abmeldung im neu geladenen Fenster bestätigen. Sie können Ihre Stornierung anschließend im Menü Mein StudiumMeine Belegungen und Prüfungsanmeldungen kontrollieren. Abmeldungen werden sofort wirksam.

Prinzipiell gilt:

  • Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie sich selbst über HISinOne abmelden. Bitte beachten Sie unsere Abmeldebedingungen (s.u.). An den Verlosungstagen und am Stichtag (s.o. Termine und Fristen) sind keine Abmeldungen möglich.
  • Danach bzw. im Veranstaltungsverlauf sind Abmeldungen nur in Ausnahmefällen aufgrund von zwingenden, das Studium betreffenden Gründen per E-Mail möglich.

Studierende, die auf der Warteliste stehen, werden vom ZfS per E-Mail zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn über Nachrückmöglichkeiten informiert. Bitte stellen Sie sicher, dass in Ihrem Uni-Account Ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

Bei Online-Veranstaltungen kann die Nachrückmöglichkeit über die Warteliste leider nicht realisiert werden.

 

Nach Ihrer Immatrikulation haben Sie vom Rechenzentrum eine Benutzerkennung und ein Passwort erhalten. Mit diesen Daten haben Sie automatisch Zugang zu "myAccount", Ihrem Uni-Account. Um sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis einloggen zu können, muss eine gültige E-Mail-Adresse in "myAccount" eingetragen sein.

Bitte stellen Sie sicher, dass es sich um Ihre aktuelle Adresse handelt, da das ZfS über Nachrückmöglichkeiten und Zulassungen informiert und bei einigen Veranstaltungen Lehrbeauftragte vor Start mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden. Darüber hinaus benötigen Sie Ihren Uni-Account, um die Online-Lernplattform ILIAS nutzen zu können.

Ja, an ZfS-Veranstaltungen können nur ordentlich eingeschriebene Studierende der Universität Freiburg teilnehmen.

Darüber hinaus haben EUCOR-Studierende die Möglichkeit, Belegwünsche im Rahmen der Restplatzvergabe zu äußern. Weitere Informationen hierzu finden Sie >> hier.

Nein, bei den BOK-Veranstaltungen des ZfS handelt es sich um Studienleistungen, für die keine zusätzliche Anmeldung notwendig ist.

Ihre Leistungen werden nach erfolgreicher Teilnahme von uns verbucht; die Leistungen sehen Sie dann in Ihrer Online-Leistungsübersicht.

(Ausnahme: Im Bereich Fremdsprachen bekommen erfolgreiche Teilnehmer*innen der Veranstaltungen "für Anfänger*innen I" die erworbenen ECTS-Punkte erst nach erfolgreichem Bestehen der Veranstaltungen "für Anfänger*innen II" verbucht, da es sich um ein Modul aus zwei Veranstaltungen handelt.)

Anwesenheitspflicht [in Präsenzveranstaltungen]

Die regelmäßige Teilnahme im Sinne einer Anwesenheitspflicht ist grundsätzlich nur dann Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten, wenn dies für die jeweilige Lehrveranstaltung ausdrücklich festgelegt ist. Bei einigen Arten von Lehrveranstaltungen, wie etwa bei Seminaren, Sprachkursen, praktischen Übungen oder Praktika, gibt es aber auch ohne, dass es ausdrücklich festgelegt ist, eine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht ergibt sich bei diesen Lehrveranstaltungen aus ihrer Natur, da sie auf eine intensive Diskussion und Erarbeitung eines spezifischen Themenbereichs ausgerichtet sind bzw. der Lernerfolg nur bei Anwesenheit erzielt werden kann. Dies trifft auf die meisten Lehrveranstaltungen des ZfS zu.

Bei Blockveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können in der Regel max. 20% der Präsenzzeit versäumt werden. Bei Veranstaltungen, die sich über die gesamte Vorlesungszeit erstrecken, dürfen in der Regel im Wintersemester max. 3, im Sommersemester max. 2 Sitzungen versäumt werden. Abweichungen hiervon sind in den Veranstaltungsbeschreibungen festgelegt.

Wenn Sie mehr als 20% der Präsenzzeit versäumen, können Sie an der Veranstaltung leider nicht mehr teilnehmen. Eine Sperrung tritt dann ein, wenn Ihre Abwesenheit aufgrund von nicht zwingenden und/oder nicht das Studium betreffenden Gründen erfolgt ist (s.u. Punkt "Sperrung").

 

Ergänzungen zur Anwesenheitspflicht in synchronen Online-Veranstaltungen

Wir setzen auch in unseren synchronen Online-Lehrveranstaltungen eine digitale Anwesenheitspflicht als Teil des Learning Agreements voraus, d. h. bei Blockveranstaltungen können in der Regel max. 20% der ausgewiesenen Online-Zeit versäumt werden  (s. Erläuterungen im allgem. Text oben).

Die digitale Anwesenheit ist die Voraussetzung für die Interaktion der Teilnehmenden mit der Gesamtgruppe und den Lehrbeauftragten. Das ZfS stellt hierfür in Rücksprache mit dem*der Lehrbeauftragten eine geeignete Infrastruktur in Form von Lehr-Lernplattformen (ILIAS) und/oder Videokonferenzsystemen (z.B. BigBlueButton, Jitsi oder Zoom) bereit. Die Teilnehmenden stellen sicher, dass die dazu notwendige Technik ihrerseits stabil funktioniert und sind bei Videokonferenzen für die Dauer der Online-Sitzung eingeloggt und nehmen mindestens akustisch aktiv an der Veranstaltung teil. Kameraeinsatz ist erwünscht und je nach Thema der Veranstaltung phasenweise im Sinne des Learning Agreements nötig (siehe dazu evtl. Bemerkungen in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung).

 

Die Veranstaltungen beginnen in der Regel s.t.!

BOK- und SQ-Bereich:

Wer bei der ersten Sitzung einer Veranstaltung unentschuldigt fehlt, verliert seine Teilnahmeberechtigung für diese Veranstaltung und ist für den Kompetenzbereich, in dem die Veranstaltung angesiedelt ist, gesperrt.

Eine Sperrung für den jeweiligen Kompetenzbereich tritt auch ein, wenn Studierende aus einer laufenden Veranstaltung unentschuldigt aussteigen, d. h. die Veranstaltung nicht beenden und/oder die geforderten Leistungen nicht erbringen.

Eine Sperrung erfolgt nach Eingang der jeweiligen Anwesenheitsliste und wird ab der nächsten Belegphase wirksam.

Neben der regelmäßigen Teilnahme, die für die meisten Lehrveranstaltungen des ZfS erforderlich ist (siehe oben "Anwesenheitspflicht"), führen das erfolgreiche und fristgemäße Erbringen aller erforderlichen Leistungen zur Vergabe der für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehenen ECTS-Punkte. Es werden keine Unterschiede in Bezug auf die Studiengänge gemacht.

Bitte beachten Sie die gesonderten Teilnahmevoraussetzungen im Fremdsprachenbereich.

Wer bei der ersten Sitzung einer Veranstaltung unentschuldigt fehlt, verliert die Teilnahmeberechtigung an diesem Modul und wird für diesen Kompetenzbereich gesperrt.

Eine Sperrung für den jeweiligen Kompetenzbereich tritt auch ein, wenn Studierende aus einer laufenden Veranstaltung unentschuldigt aussteigen, d. h. die Veranstaltung nicht beenden und/oder die geforderten Leistungen nicht erbringen.

Die Studienleistungen werden bewertet ("mit Erfolg"), eine Benotung findet nicht statt. Ausnahme sind die Studienleistungen von Jura-Studierenden, internationalen Studierenden, Studierenden des EUCOR- und Erasmus-Programms sowie der Zahnmedizin, die benotet werden.

Klausuren stellen in einigen Modulen eine erforderliche Leistung dar. Lehrbeauftragte sind i. d. R. nur dann verpflichtet, eine Nachholklausur anzubieten, wenn Teilnehmende am Klausurtermin aufgrund von zwingenden, das Studium betreffenden Gründen nicht erscheinen können.

Ja, sofern Sie Leistungen nicht erbringen oder die Teilnahmebedingungen nicht einhalten.

Das ZfS verbucht die Leistungen.

Bitte beachten Sie hierzu die auf der Seite Leistungsverbuchung aufgeführten Informationen.

Nein, die Anzahl der ECTS-Punkte ist mit Bekanntgabe des Moduls verbindlich festgelegt und kann nicht durch mehr oder weniger Leistungen geändert werden.

Der Arbeitsaufwand in einem Modul richtet sich nach der Anzahl der ECTS-Punkte. Ein ECTS-Punkt entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kommen Sie bitte in die allgemeine Sprechstunde und Beratung. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie >> hier.

Nein, jede*r, die*der für eine Veranstaltung verbindlich zugelassen ist, muss alle Leistungsanforderungen des Moduls erfüllen.

Die Veranstaltungsräume sind in HISinOne angegeben. Informationen zu den Gebäuden finden Sie in der Übersicht der Lagepläne der Universität Freiburg.

Nein, dies ist nicht möglich. Die ECTS-Punkte für ein bestimmtes Modul können nur einmal angerechnet werden.

Bei Fragen zur Anerkennung kommen Sie bitte in die allgemeine Sprechstunde und Beratung. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie >> hier.

Bereits absolvierte Praktika können nicht angerechnet werden. Wenn Sie ein freiwilliges Praktikum planen, informieren Sie sich bitte über das Modul "Praktikum plus".

Im Falle eines Täuschungsversuchs ist die zum Bestehen erforderliche Leistung nicht eigenständig erbracht worden, weshalb eine Bewertung nicht erfolgen kann und die Studienleistung in der Folge "nicht bestanden" ist. Weitergehende Folgen bei Täuschungsversuchen oder Ordnungsverstößen wie z. B. der zeitweise oder dauerhafte Ausschluss von einer oder mehreren Veranstaltung/en des ZfS können sich aus den entsprechenden Vorschriften der Prüfungsordnungen ergeben.

An allen Lehrveranstaltungen des ZfS und an den BOK-Sprachveranstaltungen, die durch das SLI geplant und über das ZfS umgesetzt werden, dürfen ausschließlich ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg und EUCOR-Studierende teilnehmen. Gasthörer*innen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Das ZfS vergibt die Lehraufträge an Mitarbeiter*innen der Universität sowie an externe Expert*innen aus Unternehmen und Verwaltungen. Somit kann das ZfS dem Anspruch an eine praxisorientierte und hochwertige Qualifizierung der Studierenden gerecht werden. Detaillierte Informationen über den Hintergrund der einzelnen Lehrbeauftragten finden Sie >> hier.

Die Gesamtauswertungen aller Module vergangener Semester finden Sie >> hier.

Ja, wir freuen uns über Ideen und Anregungen zum Programm. Dazu genügt eine Mail an das ZfS unter

Nein, am ZfS können nur Personen mit akademischem Abschluss und entsprechender nachgewiesener Berufserfahrung Lehrangebote machen. Die Entscheidung über die Vergabe von Lehraufträgen trifft das Direktorium der FRAUW in enger Abstimmung mit der Qualitätskommission des ZfS.

Am Ende jeder Veranstaltung können die Teilnehmenden das Modul schriftlich evaluieren. Informationen zum Thema Evaluation finden Sie >> hier.