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Was ist die Restplatzvergabe?

Wir sind dazu verpflichtet, dass für Studierende, die im BOK-bzw. SQ-Bereich Studienleistungen erbringen müssen, ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Deshalb können in der ersten bevorzugten Belegphase ausschließlich nur die Bachelor- und Jura-Studierende Plätze erhalten, die noch ECTS-Punkte im BOK-Bereich bzw. einen SQ-Nachweis benötigen. Im Anschluss daran beginnt die Restplatzvergabe, bei der allen Studierende Rest- und Wartelistenplätze erhalten können.

So können alle Studierende ihr persönliches Kompetenzprofil erweitern und ergänzend zu ihrem Fachstudium berufsfeldorientierte Schlüsselqualifikationen erwerben. Bei Studiengängen, in deren Prüfungsordnung BOK-Veranstaltungen nicht zu den erforderlichen Studienleistungen gehören, werden die Veranstaltungen i.d.R. nicht für das Fachstudium anerkannt.

Es gelten für alle die gleichen Teilnahmebedingungen. Informationen zur Verbuchung der Studienleistungen und zum Ausstellen von Leistungsnachweisen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die u.st. Hinweise zu Restplätzen in Sprachkursen.