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Warum kann ich als Nicht-Bachelor Studierende*r keine Fremdsprachenmodule belegen bzw. unter welchen Voraussetzungen und wie kann ich Fremdsprachenmodule belegen?

Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus organisatorischen und formalen Gründen können Restplätze in BOK-Sprachkursen neben Bachelor-Studierenden nur noch an Studierende (dies betrifft v.a. Magister und Lehramt) vergeben werden, die laut ihrer Prüfungsordnung eine zweite moderne Fremdsprache nachweisen müssen. Im Rahmen der Restplatzvergabe (aktuelle Termine finden Sie unter Termine und Fristen) müssen die Studierenden zu den Öffnungszeiten des ZfS folgende Unterlagen zur Prüfung vorlegen:

  • Kopie Abiturzeugnis
  • Kopie der Prüfungsordnung sowie
  • Unicard.


Sofern Restplätze vorhanden sind, werden diese Studierenden direkt zugelassen.

Eine Ausnahme bildet das Gebärdensprachkursangebot. Dieses steht ab der Restplatzvergabe allen Studierenden der Universität offen.

Informationen zum Sprachkursangebot der Universität für Hörer/-innen aller Fakultäten finden Sie auf den Seiten des Sprachlehrinstituts (SLI) der Universität.