Was passiert, wenn ich schon ausreichend ECTS-Punkte für den BOK-Bereich am ZfS erworben habe bzw. schon einen SQ-Nachweis?
- Bachelorstudierende, die im BOK-Bereich am ZfS laut der Prüfungsordnung ihres Faches bereits ausreichend ECTS-Punkte erworben haben, können erst im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern.
- Jura-Studierende, die am ZfS schon einen SQ-Nachweis erworben haben, können erst im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern.