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Was passiert, wenn ich schon ausreichend ECTS-Punkte für den BOK-Bereich am ZfS erworben habe bzw. schon einen SQ-Nachweis?

  • Bachelorstudierende, die im BOK-Bereich am ZfS laut der Prüfungsordnung ihres Faches bereits ausreichend ECTS-Punkte erworben haben, können erst im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern.
  • Jura-Studierende, die am ZfS schon einen SQ-Nachweis erworben haben, können erst im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern.