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Kann ich auch mehr als zwei Veranstaltungen (Jura-Studierende mehr als eine) in der Vorlesungszeit oder in der vorlesungsfreien Zeit belegen?

Da wir sicher stellen müssen, dass vor allem die Studierenden, die noch ECTS-Punkte im BOK-Bereich bzw. einen Schlüsselqualifikationsnachweis benötigen, bevorzugt einen Platz erhalten, haben wir die Anzahl der Zulassungen pro Belegphase begrenzt.

Wenn Sie nach der ersten Prioritätenphase bzw. nach dem ersten Vergabetag schon zwei (Jura: eine) Zulassungen erhalten haben, können Sie in der zweiten Prioritätenphase keine Belegwünsche mehr abgeben (außer Sie stornieren eine Zulassung).

Wenn Sie darüber hinaus Veranstaltungen belegen wollen, können Sie als Pflichtlerner ab der Windhundphase und als freiwillig Lernender ab der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern und erhalten je nach Kapazität weitere Plätze.