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Warum werden einige BOK-Veranstaltungen für bestimmte Studiengänge nicht als Leistungsnachweis anerkannt?

  • Bachelor: B.A. und B.Sc.-Studierende können in der Regel frei wählen, in welchen Kompetenzbereichen sie Module belegen wollen. Allerdings gibt es bei einigen Fächern Ausnahmen. Informieren Sie sich daher unbedingt hierzu in Ihrer Prüfungsordnung und beachten Sie die Bemerkungen zu den Veranstaltungen im Programmheft. Gültigkeit hat immer die jeweilige Prüfungsordnung.

  • Staatsexamen (Jura): Das Landesjustizprüfungsamt hat genau festgelegt, welche Veranstaltungen als interdisziplinäre Schlüsselqualifikation gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO anerkannt werden. Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Hinweise bei der entsprechenden Veranstaltung unter der Rubrik Bemerkung. Weitere Informationen finden Jura-Studierende >> hier.