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Anerkennung von Sprachkursen

Anerkennung von Sprachkursen anderer universitärer Anbieter*innen (In- bzw. Ausland)

1)    Sprachkurse der Universität Freiburg (AF-Bereich oder G-Kurse SLI):

Voraussetzung für die Anerkennung von Sprachkursen aus dem „AF-Bereich“ („Bereich Hörer*innen aller Fakultäten“) oder von G-Kursen (gebührenpflichtige Kurse) des Sprachlehrinstituts (SLI) ist, dass diese Kurse in die für den BOK-Sprachbereich definierte Modulstruktur passen:

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor einer Belegung/Anmeldung, ob der Sprachkurs in diese Modulstruktur passt. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).

 

2)    Sprachkurse einer anderen Universität/Hochschule (In- oder Ausland):

Voraussetzung für die Anerkennung von Sprachkursen anderer Hochschulen aus dem In- oder Ausland ist, dass diese Kurse in die für den BOK-Sprachbereich definierte Modulstruktur passen:

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor einer Teilnahme, ob der Sprachkurs in diese Modulstruktur passt. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).

 

Besonderheiten der Anerkennung von Englischkursen und antiken Sprachen

Englischkurse:

Bitte beachten Sie:

  • Berufsfeldorientierte Englischkurse wie z.B. Academic Writing können i.d.R. anerkannt werden (Modulgröße 4 ECTS-Punkte).
  • Englischkurse, die sich ausschließlich auf ein Fach beziehen wie z.B. „Englisch für Chemiestudierende“ können nicht anerkannt werden.
  • Allgemeinsprachliche Englischkurse, Auffrischungs- oder sonstige Englischkurse werden erst ab Niveau B2 im BOK-Bereich anerkannt (Modulgröße 4 ECTS-Punkte).

 

Bei Unsicherheiten, ob der Englischkurs anerkannt werden kann, kontaktieren Sie bitte vor der Anmeldung/Belegung das ZfS unter (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).

 

Antike Sprachen:

B.A.-Studierende informieren sich bitte über die Module in antiken Sprachen (z.B. für die Sprachen Latein oder Altgriechisch) über www.geko.uni-freiburg.de.

Für B.Sc.-Studierende sind antike Sprachen nicht anrechenbar.

 

Anerkennung: Einreichen von Unterlagen zur Prüfung Ihres Anliegens

B.A.-Studierende:

Für Anerkennungen im Sprachbereich ist die Gemeinsame Kommission (GeKo) zuständig. Bitte reichen Sie Ihre entsprechenden Unterlagen bei der GeKo per Post (Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 79085 Freiburg) oder Hausbriefkasten (vor dem Dienstgebäude, links vor der Haustür) ein.

 

B.Sc.-Studierende:

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens reichen Sie bitte folgende Unterlagen (auch digital möglich) beim ZfS ein (Briefkasten links neben der Haustür, Universitätsstr. 9, 79098 Freiburg):

  • Modul- bzw. Veranstaltungsbeschreibung
  • Transcript of records bzw. Schein mit Stempel und Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass aus den Unterlagen folgende Informationen hervorgehen müssen:

  • Erreichtes Niveau des Sprachkurses (z.B. A2)
  • Umfang und Aufwand des Sprachkurses (ECTS-Punkte bzw. Aufwand Präsenz und Selbststudium)
  • Art der Leistungskontrolle (ggf. inkl. Note)

 

Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter (bitte mit Beschreibung des Sprachkurses bzw. Link zur Sprachkursbeschreibung).