Anerkennung von Sprachkursen
Anerkennung von Sprachkursen anderer universitärer Anbieter*innen (In- bzw. Ausland)
1) Sprachkurse der Universität Freiburg (AF-Bereich oder G-Kurse SLI):
Voraussetzung für die Anerkennung von Sprachkursen aus dem „AF-Bereich“ („Bereich Hörer*innen aller Fakultäten“) oder von G-Kursen (gebührenpflichtige Kurse) des Sprachlehrinstituts (SLI) ist, dass diese Kurse in die für den BOK-Sprachbereich definierte Modulstruktur passen:
- Modulstruktur Grundkenntnisse einer modernen Fremdsprache ohne Vorkenntnisse
- Modulstruktur Grundkenntnisse einer modernen Fremdsprache mit geringen Vorkenntnissen
- Modulstruktur Fortgeschrittenenkenntnisse einer modernen Fremdsprache
- Konversationskompetenz und Fachsprachen
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor einer Belegung/Anmeldung, ob der Sprachkurs in diese Modulstruktur passt. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).
2) Sprachkurse einer anderen Universität/Hochschule (In- oder Ausland):
Voraussetzung für die Anerkennung von Sprachkursen anderer Hochschulen aus dem In- oder Ausland ist, dass diese Kurse in die für den BOK-Sprachbereich definierte Modulstruktur passen:
- Modulstruktur Grundkenntnisse einer modernen Fremdsprache ohne Vorkenntnisse
- Modulstruktur Grundkenntnisse einer modernen Fremdsprache mit geringen Vorkenntnissen
- Modulstruktur Fortgeschrittenenkenntnisse einer modernen Fremdsprache
- Konversationskompetenz und Fachsprachen
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor einer Teilnahme, ob der Sprachkurs in diese Modulstruktur passt. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).
Besonderheiten der Anerkennung von Englischkursen und antiken Sprachen
Englischkurse:
Bitte beachten Sie:
- Berufsfeldorientierte Englischkurse wie z.B. Academic Writing können i.d.R. anerkannt werden (Modulgröße 4 ECTS-Punkte).
- Englischkurse, die sich ausschließlich auf ein Fach beziehen wie z.B. „Englisch für Chemiestudierende“ können nicht anerkannt werden.
- Allgemeinsprachliche Englischkurse, Auffrischungs- oder sonstige Englischkurse werden erst ab Niveau B2 im BOK-Bereich anerkannt (Modulgröße 4 ECTS-Punkte).
Bei Unsicherheiten, ob der Englischkurs anerkannt werden kann, kontaktieren Sie bitte vor der Anmeldung/Belegung das ZfS unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).
Antike Sprachen:
B.A.-Studierende informieren sich bitte über die Module in antiken Sprachen (z.B. für die Sprachen Latein oder Altgriechisch) über www.geko.uni-freiburg.de.
Für B.Sc.-Studierende sind antike Sprachen nicht anrechenbar.
Anerkennung: Einreichen von Unterlagen zur Prüfung Ihres Anliegens
B.A.-Studierende:
Für Anerkennungen im Sprachbereich ist die Gemeinsame Kommission (GeKo) zuständig. Bitte reichen Sie Ihre entsprechenden Unterlagen bei der GeKo per Post (Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 79085 Freiburg) oder Hausbriefkasten (vor dem Dienstgebäude, links vor der Haustür) ein.
B.Sc.-Studierende:
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens reichen Sie bitte folgende Unterlagen (auch digital möglich) beim ZfS ein (Briefkasten links neben der Haustür, Universitätsstr. 9, 79098 Freiburg):
- Modul- bzw. Veranstaltungsbeschreibung
- Transcript of records bzw. Schein mit Stempel und Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass aus den Unterlagen folgende Informationen hervorgehen müssen:
- Erreichtes Niveau des Sprachkurses (z.B. A2)
- Umfang und Aufwand des Sprachkurses (ECTS-Punkte bzw. Aufwand Präsenz und Selbststudium)
- Art der Leistungskontrolle (ggf. inkl. Note)
Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de (bitte mit Beschreibung des Sprachkurses bzw. Link zur Sprachkursbeschreibung).