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Anerkennung von Sprachkursen

Anerkennung von Sprachkursen anderer universitärer Anbieter*innen (In- bzw. Ausland)

Voraussetzung für die Anerkennung von Sprachkursen anderer universitärer Anbieter*innen als Studienleistung im BOK-Bereich ist, dass nach erfolgreicher Teilnahme auf dem Leistungsnachweis (bzw. in der Leistungsübersicht/Transcript) das erreichte Niveau nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER“ sowie der Umfang der ECTS-Punkte vermerkt sind.


 

Skala der Niveaustufen

Niveaustufen_2018.jpg


 Besonderheiten der Anerkennung von Englischkursen:

  • Berufsfeldorientierte Englischkurse wie z.B. Business English können i.d.R. anerkannt werden.
  • Englischkurse, die sich ausschließlich auf ein Fach beziehen wie z.B. „Englisch für Chemiestudierende“ können nicht anerkannt werden.
  • Allgemeinsprachliche Englischkurse, Auffrischungs- oder sonstige Englischkurse werden erst ab Niveau B2 im BOK-Bereich anerkannt.

Bei Unsicherheiten, ob der Englischkurs anerkannt werden kann, kontaktieren Sie bitte vor der Anmeldung/Belegung das ZfS unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de (bitte mit Beschreibung/Link des Sprachkurses).


 Besonderheiten der Anerkennung von antiken Sprachen

B.A.-Studierende informieren sich bitte über die Veranstaltungen in antiken Sprachen (z.B. für die Sprachen Latein oder Altgriechisch) über www.geko.uni-freiburg.de.

Für B.Sc.-Studierende sind antike Sprachen nicht anrechenbar.


 Anerkennung: Einreichen von Unterlagen zur Prüfung Ihres Anliegens

B.Sc.-Studierende:

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens reichen Sie bitte folgende Unterlagen digital ein (zfs-info@zfs.uni-freiburg.de):

  • Transcript of records bzw. Schein mit Stempel und Unterschrift mit Niveau (z.B. A2) sowie ECTS-Punkte bzw. Aufwand/Umfang in Stunden für Präsenz und Selbststudium sowie
  • Modul- bzw. Veranstaltungsbeschreibung

Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das ZfS unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de (bitte mit Beschreibung des Sprachkurses bzw. Link zur Sprachkursbeschreibung).

B.A.-Studierende:

Für Anerkennungen im Sprachbereich ist die Gemeinsame Kommission (GeKo) zuständig. Bitte reichen Sie Ihre entsprechenden Unterlagen bei der GeKo per Post (Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 79085 Freiburg) oder Hausbriefkasten (vor dem Dienstgebäude, links vor der Haustür) ein.