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Welche Besonderheiten sind bei den BOK-Sprachkursen zu beachten?

Achtung: Für Restplätze in BOK-Sprachkursen gelten für Nicht-Bachelor-Studierende besondere Bedingungen (alle Bachelor- und LAS-Studierende können Restplätze in BOK-Sprachkursen erhalten):

Regelungen für Nicht-Bachelor- und Nicht-LAS-Studierende:

Restplätze im Gebärdensprachkurs stehen allen Studierenden innerhalb der Restplatzvergabe zur Verfügung.

Alle weiteren Plätze in Fremdsprachenveranstaltungen können außer an Bachelor-Studierende aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus organisatorischen und formalen Gründen nur an Studierende vergeben werden, die laut ihrer Prüfungsordnung eine zweite moderne Fremdsprache nachweisen müssen; dies betrifft v.a. Masterstudierende sowie Lehramtsstudierende im auslaufenden Staatsexamens-Studiengang (GymPO).

Studierende reichen folgende Unterlagen digital zusammen mit ihrer Matrikelnummer unter zfs-info@zfs.uni-freiburg.de ein:

  • Kopie Abiturzeugnis
  • Kopie der Prüfungsordnung bzw. Link auf die entsprechenden Seiten

 

Sofern Restplätze vorhanden sind, werden diese Studierenden direkt zugelassen.

Gerne verweisen wir auf das Sprachkursangebot des Sprachlehrinstituts (SLI), denn bei Gleichwertigkeit mit der Modulstruktur im BOK-Bereich werden Ihnen die SLI-Veranstaltungen anerkannt, siehe unter www.zfs.uni-freiburg.de/de/bok/fremdsprachen.