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B.Sc.-Studierende

Neben Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach bzw. im Haupt- und Nebenfach sind im Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Studienleistungen im Bereich „Berufsfeldorientierte Kompetenzen" (BOK) vorgeschrieben.

Studienumfang in ECTS-Punkten

Der B.Sc.-Studiengang gliedert sich entweder in ein Hauptfach, ein Nebenfach und den BOK-Bereich (2-Fach-Bachelor) oder in ein Hauptfach und den BOK-Bereich
(1-Fach-Bachelor). Der Studienumfang entspricht in der Regel 180 ECTS-Punkten. Von den geforderten mindestens 20 ECTS-Punkten im BOK-Bereich müssen Module im Umfang von 8 bis 12 ECTS-Punkten am ZfS in Abhängigkeit von der jeweiligen Prüfungsordnung erworben werden („externer" oder „additiver" BOK-Bereich).

Die restlichen ECTS-Punkte werden in der Regel von den jeweiligen Fakultäten/Studiengängen angeboten („interner" BOK-Bereich). Für den externen BOK-Bereich gelten zum Teil abweichende Regelungen, die in den entsprechenden Prüfungsordnungen festgehalten sind.

Studienleistungen im BOK-Bereich

Im BOK-Bereich sind Studienleistungen zu erbringen, die zwar nicht endnotenrelevant, jedoch für den Erwerb der insgesamt erforderlichen 180 ECTS-Punkte unabdingbar sind. Das erfolgreiche und fristgemäße Erbringen aller erforderlichen Studienleistungen sowie die für die meisten Lehrveranstaltungen des ZfS verpflichtende regelmäßige Teilnahme führen zur Vergabe der für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehenen ECTS-Punkte. Die Studienleistungen werden bewertet („mit Erfolg").

Module im BOK-Bereich

Der überfachliche BOK-Bereich gliedert sich in die folgenden fünf Kompetenzbereiche: Management, Kommunikation, Medien, IT und Fremdsprachen. Die Sprachmodule werden vom Sprachlehrinstitut der Philologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität sowie von den Seminaren beziehungsweise Instituten der Philologischen und der Philosophischen Fakultät (Kurse für Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten) verantwortet. B.Sc.-Studierende können in der Regel frei wählen, in welchen Kompetenzbereichen sie Module belegen wollen.

Für einzelne Studiengänge können zum Teil abweichende Regelungen gelten. Bitte beachten Sie hierzu Ihre Prüfungsordnung und die Hinweise in den Modulbeschreibungen unter der Rubrik „Verpflichtende Anweisung".
BOK-Module können eine einzelne oder mehrere Veranstaltung/en umfassen. Wenn sich Module über mehrere Semester erstrecken, werden die ECTS-Punkte nur dann vergeben, wenn alle Veranstaltungen des Moduls erfolgreich absolviert worden sind.

Nähere Angaben zum BOK-Bereich in den B.Sc.-Studiengängen finden sich in den jeweiligen Prüfungsordnungen und können bei den Fachstudienberatungen erfragt werden.

B.Sc.-Studierende werden nur so lange bei der Belegung von BOK-Veranstaltungen bevorzugt, bis sie die erforderlichen ECTS-Punkte im BOK-Bereich erworben haben. Danach ist die Belegung von Restplätzen/freien Plätzen möglich.