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Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz und der Sozialversicherung aus?

Während des Praktikums sind Sie im Rahmen Ihres Studiums über das Studierendenwerk unfall- und haftpflichtversichert, sofern das Praktikum in Deutschland absolviert wird. Bitte informieren Sie sich bei Auslandspraktika rechtzeitig über die unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für ein Praktikum im europäischen oder außereuropäischen Ausland und schließen Sie ggfs. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Studierende sozialversicherungsfrei sind, wenn

  • das monatliche Entgelt 520 EUR nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch Minijob genannt) oder
  • die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird (kurzfristige Beschäftigung)