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Können bereits absolvierte Praktika nachträglich im BOK Bereich angerechnet werden?

Bereits absolvierte Praktika können nicht nachträglich angerechnet werden.

Praktika können lediglich innerhalb des ZfS-Praktikumsmoduls angerechnet werden. Die Begleitung über das Lernportfolio mit den drei Abgabezeitpunkten vor, während und nach dem Praktikum sind integraler Bestandteil des Moduls. Da das Praktikum nur einen Teil des Moduls ausmacht, ist eine Anrechnung außerhalb des Moduls definitiv nicht möglich.