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Kann ich das Praktikum plus mit dem in meinem Studiengang vorgeschriebenen Pflichtpraktikum kombinieren, indem ich den Praktikumszeitraum freiwillig verlängere?

Eine Anrechnung des zusätzlichen (freiwilligen) Praktikumszeitraums im Rahmen unseres Moduls „Praktikum plus – Kompetenztraining und Berufsfeldorientierung“ ist von unserer Seite aus nur möglich, wenn Sie den zusätzlichen Praktikumszeitraum zur Anrechnung im Praktikumsmodul VOR Ihrem eigentlichen Pflichtpraktikum im Fach absolvieren und mit Ihrer Praxisstelle ein Zwischen- bzw. Etappenziel festlegen, das Sie nach dem ersten, freiwilligen Teil Ihres Praktikums erreicht haben werden.

Nach Abschluss Ihres Gesamtpraktikums müssen Sie uns zur Verbuchung der anteiligen ECTS-Punkte im Modul „Praktikum plus“ zusätzlich zu Ihrer Praktikumsbestätigung das ausgefüllte Formblatt Anerkennung (siehe Downloads) von Ihrer*m Studiengangkoordinator*in unterzeichnet vorlegen, damit dokumentiert ist, dass es sich nicht um denselben Anrechnungszeitraum dreht.