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Kann ich als Ferienjobber*in oder Werkstudent*in am Praktikumsmodul teilnehmen?

Ein Praktikum grenzt sich inhaltlich klar von einer Erwerbstätigkeit (in Form eines Nebenjobs oder einer Werkstudent*innentätigkeit) ab, indem es Studierenden die Möglichkeit gibt, möglichst vielschichtige Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen und neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen. Eine Anrechnung eines Nebenjobs oder einer Werkstudent*innentätigkeit ist daher im Rahmen unseres Moduls nicht möglich. Selbstverständlich darf Ihr Praktikum jedoch vergütet werden, sofern die Vergütung in einem dem Praktikum angemessenen Rahmen liegt

Zur Anerkennung in unserem Modul „Praktikum plus – Kompetenztraining und Berufsfeldorientierung“ muss uns Ihre Praxisstelle nach Abschluss des Praktikums über das Formblatt "Bescheinigung" bestätigen, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um ein Praktikum handelt.