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Täuschungsversuch (z. B. Plagiat)

Im Falle eines Täuschungsversuchs ist die zum Bestehen erforderliche Leistung nicht eigenständig erbracht worden, weshalb eine Bewertung nicht erfolgen kann und die Studienleistung in der Folge "nicht bestanden" ist. Weitergehende Folgen bei Täuschungsversuchen oder Ordnungsverstößen wie z. B. der zeitweise oder dauerhafte Ausschluss von einer oder mehreren Veranstaltung/en des ZfS können sich aus den entsprechenden Vorschriften der Prüfungsordnungen ergeben.