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Sperrung

BOK- und SQ-Bereich:

Wer bei der ersten Sitzung einer Veranstaltung unentschuldigt fehlt, verliert seine Teilnahmeberechtigung für diese Veranstaltung und ist für den Kompetenzbereich, in dem die Veranstaltung angesiedelt ist, gesperrt.

Eine Sperrung für den jeweiligen Kompetenzbereich tritt auch ein, wenn Studierende aus einer laufenden Veranstaltung unentschuldigt aussteigen, d. h. die Veranstaltung nicht beenden und/oder die geforderten Leistungen nicht erbringen.

Eine Sperrung erfolgt nach Eingang der jeweiligen Anwesenheitsliste und wird ab der nächsten Belegphase wirksam.