Hinweise zu Klausuren
Klausuren stellen in einigen Modulen eine erforderliche Leistung dar. Lehrbeauftragte sind i. d. R. nur dann verpflichtet, eine Nachholklausur anzubieten, wenn Teilnehmende am Klausurtermin aufgrund von zwingenden, das Studium betreffenden Gründen nicht erscheinen können.