Sie sind hier: Startseite Teilnahmeinformationen … LS_Teilnahmebedingungen Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht [in Präsenzveranstaltungen]

Die regelmäßige Teilnahme im Sinne einer Anwesenheitspflicht ist grundsätzlich nur dann Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten, wenn dies für die jeweilige Lehrveranstaltung ausdrücklich festgelegt ist. Bei einigen Arten von Lehrveranstaltungen, wie etwa bei Seminaren, Sprachkursen, praktischen Übungen oder Praktika, gibt es aber auch ohne, dass es ausdrücklich festgelegt ist, eine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht ergibt sich bei diesen Lehrveranstaltungen aus ihrer Natur, da sie auf eine intensive Diskussion und Erarbeitung eines spezifischen Themenbereichs ausgerichtet sind bzw. der Lernerfolg nur bei Anwesenheit erzielt werden kann. Dies trifft auf die meisten Lehrveranstaltungen des ZfS zu.

Bei Blockveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können in der Regel max. 20% der Präsenzzeit versäumt werden. Bei Veranstaltungen, die sich über die gesamte Vorlesungszeit erstrecken, dürfen in der Regel im Wintersemester max. 3, im Sommersemester max. 2 Sitzungen versäumt werden. Abweichungen hiervon sind in den Veranstaltungsbeschreibungen festgelegt.

Wenn Sie mehr als 20% der Präsenzzeit versäumen, können Sie an der Veranstaltung leider nicht mehr teilnehmen. Eine Sperrung tritt dann ein, wenn Ihre Abwesenheit aufgrund von nicht zwingenden und/oder nicht das Studium betreffenden Gründen erfolgt ist (s.u. Punkt "Sperrung").

 

Ergänzungen zur Anwesenheitspflicht in synchronen Online-Veranstaltungen

Wir setzen auch in unseren synchronen Online-Lehrveranstaltungen eine digitale Anwesenheitspflicht als Teil des Learning Agreements voraus, d. h. bei Blockveranstaltungen können in der Regel max. 20% der ausgewiesenen Online-Zeit versäumt werden  (s. Erläuterungen im allgem. Text oben).

Die digitale Anwesenheit ist die Voraussetzung für die Interaktion der Teilnehmenden mit der Gesamtgruppe und den Lehrbeauftragten. Das ZfS stellt hierfür in Rücksprache mit dem*der Lehrbeauftragten eine geeignete Infrastruktur in Form von Lehr-Lernplattformen (ILIAS) und/oder Videokonferenzsystemen (z.B. BigBlueButton, Jitsi oder Zoom) bereit. Die Teilnehmenden stellen sicher, dass die dazu notwendige Technik ihrerseits stabil funktioniert und sind bei Videokonferenzen für die Dauer der Online-Sitzung eingeloggt und nehmen mindestens akustisch aktiv an der Veranstaltung teil. Kameraeinsatz ist erwünscht und je nach Thema der Veranstaltung phasenweise im Sinne des Learning Agreements nötig (siehe dazu evtl. Bemerkungen in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung).