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Was ist die Restplatzvergabe?

Alle Studierenden der Universität Freiburg haben die Möglichkeit, nach den Prioritätenphasen Belegwünsche für Restplätze in ZfS-Veranstaltungen abzugeben.

Wir sind dazu verpflichtet, dass für die Studierenden, die im BOK-Bereich Studienleistungen erbringen müssen, ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Deshalb können in den jeweils ersten zwei Wochen des Belegzeitraums ausschließlich Bachelor- und Jura-Studierende auf unsere BOK-Veranstaltungen zugreifen und Belegwünsche mit Prioritäten abgeben.

Sobald die Belegphasen für Bachelor- und Jura-Studierende abgeschlossen sind, gelangen Restplätze in die Restplatzvergabe.

So können beispielsweise auch Studierende, die in einen Master-, Staatsexamens-, Magister-, Lehramts- oder Diplom-Studiengang eingeschrieben sind, ergänzend zu ihrem Fachstudium berufsfeldorientierte Schlüsselqualifikationen erwerben. Bei Studiengängen, in deren Prüfungsordnung BOK-Veranstaltungen nicht zu den vorgeschriebenen Leistungsnachweisen gehören, werden die Veranstaltungen allerdings nicht als Scheine für das Fachstudium anerkannt; Bescheinigungen zur erfolgreichen Teilnahme werden auf Nachfrage ausgestellt. Ansonsten gelten die gleichen Teilnahmebedingungen.

So können alle Studierende ihr Profil durch die freiwillige Teilnahme an weiteren Veranstaltungen erweitern; dies ist auch eine Möglichkeit für Bachelor-Studierende, die bereits die erforderliche Anzahl an ECTS-Punkten im BOK-Bereich erworben haben.

Bitte beachten Sie die u.st. Hinweise zu Restplätzen in Sprachkursen.