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3. Auslandsaufenthalt (mind. 4 Wochen) und Nachweis des Aufenthaltes

Der mindestens vierwöchige, durchgehende und selbst organisierte Auslandsaufenthalt findet in der vorlesungsfreien Zeit (zwischen Sommer- und Wintersemester) statt. Ihr Auslandsaufenthalt darf erst nach dem Auftaktworkshop beginnen und muss vor dem Reflexionsworkshop beendet sein.

Bitte beachten Sie, dass der Auslandsaufenthalt an sich keine Studienleistung darstellt und dafür keine ECTS-Punkte vergeben werden. Der Auslandsaufenthalt (Dauer und Land) muss u.a. anhand von Belegen/Bescheinigungen dem ZfS nachgewiesen werden. In der Regel müssen Sie die Hin- und Rückreise (z.B. per Flugzeug, Zug, Bus) über Quittungen dokumentieren. Sollten Sie die Originalbelege nicht abgeben können, kopieren Sie bitte alle Unterlagen und geben diese im ZfS ab. Bitte bringen Sie die Originaltickets mit, damit ein Abgleich mit Ihren Kopien vorgenommen werden kann.

Darüber hinaus müssen Sie stichprobenartig die Dauer des Aufenthaltes durch z.B. Übernachtungsbelege dokumentieren. Die Abgabe der Nachweise erfolgt mit der Abgabe des Lernportfolios (siehe Punkt 6).