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SQ-Bereich

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns diese .

ZfS-Veranstaltungen

Als Studierende*r der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können Sie in ausgewählten Kommunikations- und Managementveranstaltungen des ZfS das Erfordernis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (SQ) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO erfüllen.

SQ im Sinne der JAPrO sind in erster Linie Veranstaltungen, die sich auf die Vermittlung von rhetorischen und kommunikativen Kompetenzen beziehen. Ebenso zählt eine Veranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen, welche Grundkenntnisse in Wirtschaftswissen vermittelt.

Über alternative Möglichkeiten, den SQ-Nachweis zu erwerben, informiert Sie die Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Jura-Studierende werden nur so lange bei der Belegung anrechenbarer Veranstaltungen bevorzugt, bis sie den erforderlichen SQ-Nachweis erworben haben.

Gerne können Sie darüber hinaus im Rahmen der Resplatzvergabe Plätze in anderen Veranstaltungen in einem unserer Lehrbereiche Management, Kommunikation, Medien und IT belegen.

Sie haben damit die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen, die sowohl in Ihrem weiteren Studium als auch in Ihrem späteren Berufsleben von Wert sind, zu erwerben. Darüber hinaus setzen Sie sich mit den eigenen Kompetenzen, Vorstellungen und Erwartungen auseinander.

Ja, alle SQ-fähigen Studienleistungen von Jura-Studierenden werden benotet.

Für die Restplatzvergabe in BOK-Sprachkursen gelten besondere Bedingungen:

Eine Teilnahme an Fremdsprachenveranstaltungen ist nicht möglich. Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus organisatorischen und formalen Gründen können Restplätze in BOK-Sprachkursen neben Bachelor-Studierenden nur an Studierende vergeben werden, die laut ihrer Prüfungsordnung eine zweite moderne Fremdsprache nachweisen müssen; dies betrifft v.a. Masterstudierende sowie Lehramtsstudierende im auslaufenden Staatsexamens-Studiengang (GymPO).

Informationen zum Sprachkursangebot der Universität für Hörer/-innen aller Fakultäten finden Sie auf den Seiten des Sprachlehrinstituts (SLI) der Universität.

Im Campus Management HISinOne ist unter der Rubrik "Punkte" Ihre Leistungsübersicht abrufbar. Hier werden nur die durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung erworbenen ECTS-Punkte angegeben, d.h. pro BOK-Veranstaltung 4 bzw. 3 ECTS-Punkte.

Ihre Notenstufen gem. §15 JAPrO sind auf der im Campus Management HISinOne abrufbaren Leistungsübersicht einsehbar.

Studierende anderer Hochschulen/EUCOR-Studierende/Gasthörer*innen

Nein, die ZfS-Veranstaltungen stehen nur ordentlich immatrikulierten Studierenden der Universität Freiburg zur Verfügung. Darüber hinaus können nur EUCOR-Studierende im Rahmen der Restplatzvergabe Belegwünsche äußern. Mehr Informationen hierzu finden Sie >> hier.

Nein, an allen Lehrveranstaltungen des ZfS und an den BOK-Sprachveranstaltungen, die durch das SLI geplant und über das ZfS umgesetzt werden, dürfen ausschließlich ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg und EUCOR-Studierende (mehr Informationen hierzu finden Sie >> hier) teilnehmen. Gasthörer*innen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Ja, als EUCOR-Studierende*r können Sie ab der Restplatzvergabe an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Bitte senden Sie Ihren Belegwunsch/Ihre Belegwünsche für die Veranstaltung/en per E-Mail an . Geben Sie bitte auch Ihre Matrikelnummer an.

Weitere Informationen finden Sie >> hier.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kommen Sie bitte in die allgemeine Sprechstunde und Beratung. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie >> hier.

JA, als internationale*r Studierende*r können Sie ab der Restplatzvergabe Plätze in unseren Veranstaltungen erhalten.

Bitte geben Sie Ihren Belegwunsch/Ihre Belegwünsche für die Veranstaltung/en direkt im Campus Management HISinOne ab. Achtung: die Restplatzvergabe basiert auf einem zeitpunktabhängigen Belegverfahren.

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich vorher beim Service Center Studium registrieren müssen.

Mitarbeiter*innen der Universität Freiburg

Nein, die ZfS-Veranstaltungen stehen nur ordentlich immatrikulierten Studierenden zur Verfügung. Wenn Sie sich als Mitarbeiter*in der Universität Freiburg weiterbilden möchten, können Sie das uniinterne Fortbildungsprogramm nutzen.

Informationen hierzu finden Sie unter www.weiterbildung.uni-freiburg.de.