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Modul "Praktikum plus"

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns diese .

Das Modul "Praktikum plus - Kompetenztraining und Berufsfeldorientierung" stellt eine besondere Form des freiwilligen Praktikums dar. Das Modul bietet Bachelor-Studierenden aller Studienrichtungen die Möglichkeit, sich ein freiwilliges Praktikum für den überfachlichen BOK-Bereich am ZfS als Studienleistung anrechnen zu lassen, wenn das Praktikum im Rahmen des Moduls absolviert wird.

Insbesondere Bachelor-Studierende, die in ihrem Studiengang kein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, können so ein freiwilliges Praktikum für den BOK-Bereich anrechnen lassen.

Die Belegung für Praktika ist jederzeit möglich. Die Belegung läuft unabhängig von den ZfS-Belegphasen.

Reichen Sie bitte min. 3 Wochen vor Praktikumsbeginn das ausgefüllte Formblatt Belegung (siehe Downloads) per Mail an praktikumsmodul@zfs.uni-freiburg.de ein.

Prinzipiell ja, nach Möglichkeit sollten jedoch mindestens vier Wochen am Stück abgeleistet werden.

Praktika, die außerhalb des Moduls absolviert wurden, können nicht angerechnet werden, da das Praktikum nur einen Teil des Moduls ausmacht.

Zudem stellt die Begleitung über das Lernportfolio mit den drei Abgabezeitpunkten vor, während und nach dem Praktikum einen integralen Bestandteil des Moduls dar, ohne den eine Anrechnung nicht möglich ist.

Bereits absolvierte Praktika können nicht nachträglich angerechnet werden.

Praktika können lediglich innerhalb des ZfS-Praktikumsmoduls angerechnet werden. Die Begleitung über das Lernportfolio mit den drei Abgabezeitpunkten vor, während und nach dem Praktikum sind integraler Bestandteil des Moduls. Da das Praktikum nur einen Teil des Moduls ausmacht, ist eine Anrechnung außerhalb des Moduls definitiv nicht möglich.

Eine Anrechnung des zusätzlichen (freiwilligen) Praktikumszeitraums im Rahmen unseres Moduls „Praktikum plus – Kompetenztraining und Berufsfeldorientierung“ ist von unserer Seite aus nur möglich, wenn Sie den zusätzlichen Praktikumszeitraum zur Anrechnung im Praktikumsmodul VOR Ihrem eigentlichen Pflichtpraktikum im Fach absolvieren und mit Ihrer Praxisstelle ein Zwischen- bzw. Etappenziel festlegen, das Sie nach dem ersten, freiwilligen Teil Ihres Praktikums erreicht haben werden.

Nach Abschluss Ihres Gesamtpraktikums müssen Sie uns zur Verbuchung der anteiligen ECTS-Punkte im Modul „Praktikum plus“ zusätzlich zu Ihrer Praktikumsbestätigung das ausgefüllte Formblatt Anerkennung (siehe Downloads) von Ihrer*m Studiengangkoordinator*in unterzeichnet vorlegen, damit dokumentiert ist, dass es sich nicht um denselben Anrechnungszeitraum dreht.

Für die Anerkennung des Praktikums im Modul „Praktikum plus“ müssen Sie für 6 ECTS-Punkte mindestens 140h Praktikumsdauer nachweisen (einen Vordruck dazu finden Sie unter Downloads), was einer Gesamtdauer von 4 Wochen in Vollzeit entspricht (ggf. abzüglich Urlaubstage).

Wenn Sie 8 ECTS-Punkte erwerben möchten, müssen Sie mindestens 210h Praktikumsdauer nachweisen, was einer Gesamtdauer des Praktikums von 6 Wochen in Vollzeit entspricht (ggf. abzüglich Urlaubstage). Bitte beachten Sie: Auch bei Praktika von längerer Dauer werden maximal 8 ECTS-Punkte vergeben.

Ein Praktikum grenzt sich inhaltlich klar von einer Erwerbstätigkeit (in Form eines Nebenjobs oder einer Werkstudent*innentätigkeit) ab, indem es Studierenden die Möglichkeit gibt, möglichst vielschichtige Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen und neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen. Eine Anrechnung eines Nebenjobs oder einer Werkstudent*innentätigkeit ist daher im Rahmen unseres Moduls nicht möglich. Selbstverständlich darf Ihr Praktikum jedoch vergütet werden, sofern die Vergütung in einem dem Praktikum angemessenen Rahmen liegt

Zur Anerkennung in unserem Modul „Praktikum plus – Kompetenztraining und Berufsfeldorientierung“ muss uns Ihre Praxisstelle nach Abschluss des Praktikums über das Formblatt "Bescheinigung" bestätigen, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um ein Praktikum handelt.

Während des Praktikums sind Sie im Rahmen Ihres Studiums über das Studierendenwerk unfall- und haftpflichtversichert, sofern das Praktikum in Deutschland absolviert wird. Bitte informieren Sie sich bei Auslandspraktika rechtzeitig über die unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für ein Praktikum im europäischen oder außereuropäischen Ausland und schließen Sie ggfs. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Studierende sozialversicherungsfrei sind, wenn

  • das monatliche Entgelt 520 EUR nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch Minijob genannt) oder
  • die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird (kurzfristige Beschäftigung)

Den Ablauf des Belegverfahrens finden Sie unter „Belegung und Termine“. Bei einem Anrechnungswunsch für das Zertifikat Nachhaltigkeit ist zu beachten, dass die Tätigkeit des Praktikums einen nachvollziehbaren Nachhaltigkeitsbezug aufweisen muss. Diesen Bezug stellen Sie auf dem Formblatt Belegung dar.

Das Team des Zertifikat Nachhaltigkeit prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Rückmeldung, ob eine Anrechnung im Anschluss an Ihr Praktikum möglich ist.

Im Rahmen der Zertifikat Nachhaltigkeit ist eine Teilnahme als Masterstudent*in möglich. Wenn Sie als Masterstudent*in das Praktikumsmodul nicht im Zertifikat Nachhaltigkeit anrechnen lassen möchten, ist keine Teilnahme möglich, da eine Anrechnung von ZfS-ECTS-Punkten im Master nicht möglich ist.